Johanna Dohnal: „Glück kann nicht per Dekret verordnen werden“

Bereits Johanna Dohnal wusste, dass der Staat „Glück nicht per Dekret verordnen kann“ und forderte schon im Jahr 1987, dass es kein Zurück hinter die Familienrechtsreform der 1970 Jahre geben darf.

Letztens war Andrea Czak im Johanna Dohnal Archiv in Wien und hat alte Zeitungsartikel aus den 1980 Jahren ausgegraben. Die damalige Staatssekretärin und spätere Frauenministerin Dohnal sprach sich gegen die Vorschläge des hauptsächlich von Männern organisierten Vereins „Recht des Kindes auf beide Eltern“ aus, denn die Forderungen des Vereins bedeuteten ihrer Meinung nach einen Rückschritt vor die Familienrechtsreform der 1970er Jahre, eine Degradierung des Kindes zum Rechtsobjekt und eine Explosion von verwaltungstechnischen und legistischen Maßnahmen. Sie meinte, dass die Forderungen dieser Aktion „die wahren Absichten“ verschleiern würde, denn „das Recht des Kindes werde darin nicht erwähnt.“ Die wahren Absichten der Gruppe sei, dass „den Müttern nach einer Scheidung die Arbeit bleibe, den Vätern aber soll das Erziehungsrecht eingeräumt werden.“ Welch prophetischen Worte Johanna Dohnal bereits damals verwendete, sollten sie doch Jahrzehnte später leider wahr werden. Das, was Mütter derzeit in Pflegschaftsverfahren erleben ist eine Kostenexplosion im fünf- bis sechsstelligen Euro-Bereich bei jahrelangen Verfahren, die sowohl finanziell als auch psychisch enorm belastend für sie und ihre Kinder sind.