WIR für Kinderrechte

Novelle

Kindschaftsrecht

Unterhalt

Wer heute einen Blick in Österreichs Familiengerichte wirft, stellt fest, dass zwar viele Personen ihr Bestes geben, Trennungsfamilien zu unterstützen und zu einer raschen Lösung des Konflikts beizutragen. Leider ist die Bilanz dennoch eine bedenkliche: Gewalt in Verfahren – vor allem, wenn es sich um nicht sichtbare Formen, wie psychische Gewalt handelt – wird nach wie vor vielerorts unter den Teppich gekehrt, die Summe an beteiligten, oft nicht optimal qualifizierten Personen, führt zu einer unzumutbaren Ausdehnung der Verfahren. Die Konflikte eskalieren immer mehr. Tatsächlich hat sich die Situation seit 2013 eher verschlechtert als verbessert. Die Hoffnungen, die sich an die letzte Gesetzesreform knüpften, wurden nicht erfüllt.

Sehr viele Verfahren entwickeln sich heute erst auf dem Gerichtsweg zur Hochstrittigkeit. „Die Verlängerung der Verfahren geht mit einer massiven finanziellen Belastung der Eltern einher. Nichtsdestotrotz soll der eingeschlagene Weg – ungebremst – im Rahmen einer weiteren Gesetzesnovelle fortgesetzt werden.

Wir für Kinderrechte

Im aktuellen Regierungsprogramm ist eine Novelle des Kindschafts­rechts vorgesehen. Aus unserer Erfahrung kennen wir die aktuell bestehenden, gravierenden Mängel in der kindschaftsrechtlichen Praxis, wo Kindeswohl und Kinderrechte vielfach mit Füßen getreten werden. Zum Beispiel durch eine erzwungene gemeinsame Obsorge, eine verordnete Doppelresidenz oder einem ausgedehnten Kontaktrecht sogar bei häuslicher Gewalt, Alkohol- oder Drogenmissbrauch.

Statt die Probleme anzugehen, plant man im Gegenteil mit der Novelle sogar noch einen Schritt weiter zu gehen. Die automatisch vergebene gemeinsame Obsorge, eine Mindestbetreuungszeit von 30% für beide Elternteile ab dem 4. Lebensjahr des Kindes sowie eine noch stärkere Bindung der Unterhaltszahlung an die Betreuungszeit, wird die Probleme in der Praxis weiter verstärken. Der Druck auf die Eltern, nach der Trennung nach den Vorstellungen des Staates zu leben, wird massiv erhöht werden.

Wir

für

Für die Autonomie von Frauen bedeuten diese Pläne einen massiven Rückschritt. Es sind gerade Frauen, die am kürzeren Ast sitzen. Wegen Erwerbsunterbrechung, eingeschränkter Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung sind sie ökonomisch in der schwächeren Position. Oft genug sehen sie sich gezwungen, vor Gericht Vereinbarungen zuzustimmen, die zu ihrem und dem Nachteil der Kinder sind. Denn es wird Frauen in Aussicht gestellt, dass sie ihre Kinder verlieren, sollten sie nicht einwilligen. Kinder werden in Obsorgeverfahren noch immer als Druckmittel verwendet – von Vätern, Richter*innen und Mitarbeiter*innen von Familiengerichtshilfe und Kinder- und Jugendhilfe.

Seit April 2021 sind wir, die unterzeichnenden Organisationen, Teil einer Arbeitsgruppe zum neuen Kindschaftsrecht im Justizministerium. Wir wurden nicht geladen, sondern mussten uns hineinreklamieren, dies entgegen einer zuvor langgehegten Praxis. Seither wird an einem Konzeptpapier gearbeitet. Unsere Forderungen und Inputs aus der Praxis unserer Arbeit mit Frauen und ihren Kindern, fanden im Justizministerium bedauerlicherweise bis heute keine bzw. nur geringe Beachtung.

Einem Täter nach häuslicher Gewalt ein Kontaktrecht zuzusprechen, empfinden wir als ein absolutes No-Go. Der Schutz von Kindern und Mütter muss Vorrang vor Väterrechten haben. Ebenso das Erzwingen von Gleichstellung und gemeinsam getragener Verantwortung, das gerade bei konflikthaften Trennungen nicht zur Beruhigung der Situation beiträgt, sondern den Streit geradezu befeuert. Gleichstellung muss zuerst durch die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen sichergestellt werden und nicht durch ein Kindschaftsrecht, das Frauen auch nach einer Scheidung oder Trennung an den Ex-Partner bindet und ihre selbstbestimmte Berufstätigkeit verhindert.

Kinderrechte

Die Forderungen zum Kindschaftsrecht der Initiative „Wir für Kinderrechte“

Keine gemeinsame Obsorge / elterliche Verantwortung ex lege für unverheiratete Eltern.

Entkoppelung von Zeit und Geld – also Betreuungszeit und Unterhaltsleistung.

Keine Betreuungs-App, auch nicht freiwillig.

Keine Mindestbetreuungszeit.

Kein Einzelvertretungsrecht ex lege bei beiden Elternteilen.

Vorschläge zu Themen wie Gewalt und Gendergerechtigkeit in übergreifende Strategien einbetten.

Die Forderungen zum Thema Kindesunterhalt der Initiative „Wir für Kinderrechte“

Entkoppelung von Zeit und Geld – also Betreuungszeit und Unterhaltszahlung.

Unterhalt muss Bedarfe decken. Denn Kinder haben Bedarfe, die Kosten verursachen – nicht umgekehrt.

Verankerung, dass nicht gedeckte Unterhalts­leistungen das Wohl der Kinder gefährden.

Kinderarmut bekämpfen.

Kindern soll die Teilhabe am Lebensstil der Eltern auch nach der Trennung ermöglicht werden.

Betreuungsunterhalt – Unterhaltsanspruch bis zum vollendeten 30. Lebensjahr – Prozentsatzunterhalt – Sätze anpassen