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Die Alleinerzieherin wollte für ihren Achtjährigen auf den Totimpfstoff warten. Der Vater stellte einen Antrag auf Obsorge, blieb vor dem Obersten Gerichtshof aber erfolglos.
Gemeinsame Obsorge funktioniert nur dann, wenn sich die Eltern in den wichtigen Entscheidungen einig sind. Das gilt insbesondere für medizinische Fragen wie Impfungen. Denn ständige Streitigkeiten würden das betroffene Kind „gänzlich verunsichern“, entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem aktuellen Verfahren und lehnte den Antrag eines Vaters auf gemeinsame Obsorge ab (OGH 27.9.2022, 2 Ob 125/22d).