Christina Mundos` Gastbeitrag aus dem Mannheimer Morgen
Viele Mütter, die im Familiengericht auf Hilfe für sich und ihre Kinder hoffen, erleben genau das Gegenteil: Statt Rettung erfahren sie Demütigung. Oft wird die erlebte Gewalt dort verharmlost. Und geht weiter – nun im Käfig der deutschen Justiz.
Deutschland hat ein echtes Problem mit Gewalt an Frauen und Kindern. Die größte Gefahr geht dabei aber nicht vom Fremden auf dem dunklen Parkplatz aus. Die größte Gefahr stellen Männer aus dem engsten Umfeld dar – am häufigsten die eigenen (Ex-)Partner.
Seit einigen Jahrzehnten können Frauen sich leichter trennen oder scheiden lassen, als dies noch vor 50 oder 60 Jahren der Fall war. Doch die Zeit nach einer Trennung ist die gefährlichste im Leben einer Frau – ganz gleich, wer sich getrennt hat, ob die Partnerschaft nicht mehr funktionierte oder ob sie sich trennte, weil es bereits in der Beziehung zu Gewalt gegen Frau und Kind kam. Psychische und körperliche Gewalt während und nach der Trennung nennt man Post-Separation-Abuse oder auch Nachtrennungsgewalt.
Der ehemalige Partner entpuppt sich als Psychopath, der allein aufgrund der Trennung eine derartige (narzisstische) Kränkung erlebt, dass ihn fortan nur ein Wunsch antreibt: die Ex-Frau zu zerstören. Die gemeinsamen Kinder sind solchen Männern nicht nur herzlich egal. Sie werden fast immer instrumentalisiert, als Kollateralschaden bewusst in Kauf genommen oder gezielt vernachlässigt und verletzt, um der Mutter wehzutun.
Natürlich trifft das nicht auf alle Männer zu. Es handelt sich vor allem um Väter, die Frauen und Kinder als ihren Besitz erachten. Die Trennung verstehen sie als massiven Verlust von Kontrolle und Macht über Mutter und Kind.
Rund 120 000 Fälle häuslicher Gewalt von (Ex-)Partnern gegen Frauen hat das Bundeskriminalamt (BKA) 2020 gezählt. Die Zahlen steigen seit Jahren. Und natürlich sind das ausschließlich die Fälle, die vom BKA überhaupt erfasst werden. Eine Studie von 2014 legt dar, dass wir es in 20 Prozent der aktuellen Paarbeziehungen mit folgenschwerer Gewalt gegen Frauen zu tun haben. Psychische Gewalt ist hier noch nicht einmal inbegriffen.
Einige Frauen und Kinder überleben die Gewalt nicht. Jeden dritten Tag stirbt in Deutschland eine Frau durch Männergewalt – häufig nach einer Trennung. Andere flüchten ins Frauenhaus: 34 000 Frauen und Kinder in Deutschland suchen dort jährlich Schutz.
Damit aber nicht genug. Wenn gemeinsame Kinder im Spiel sind, haben die Mütter fast keine Chance, sich und die Kinder tatsächlich zu schützen. Ganz im Gegenteil: Sie werden vom Staat zum Täter-Kontakt gezwungen.
Das Recht des Vaters an dem von ihm mitgezeugten Kind wiegt um ein Vielfaches schwerer als der Gewaltschutz für Mutter und Kind. Das gilt auch, wenn die Gewalt durch den Vater nachgewiesen ist und ebenfalls nach sexuellem Missbrauch des eigenen Kindes.
Familiengerichte, Jugendämter & Co. sitzen nämlich einem absurden Glauben auf, wenn eine Mutter von väterlicher Gewalt spricht: Gewalt durch Väter existiere kaum oder wäre völlig unproblematisch für das Kind. Dieses Vorurteil, das allen wissenschaftlichen Studien widerspricht, führt dann zu der fatalen Schlussfolgerung, die Mutter sei das eigentliche Problem. Sie hätte sich die Gewalt nur ausgedacht oder sei unfähig, sie als normal anzusehen.
Belege der Gewalt, Polizeiberichte, ja sogar Geständnisse werden entweder ignoriert oder als irrelevant angesehen. Den Müttern wird von den Verfahrensbeteiligten vorgehalten: „Auch ein gewalttätiger Vater ist ein guter Vater“ oder „Hängen Sie mal nicht so an der Vergangenheit, wir wollen in die Zukunft schauen“.
Doch was für eine Zukunft soll das sein? Kann die Mutter nicht freudig in eine gewaltvolle Zukunft für sich und ihre Kinder schauen, gilt sie als unkooperativ und psychisch krank. Als Nächstes werden ihr Bindungsintoleranz oder Vater-Kind-Entfremdung vorgeworfen. Die Mutter wolle nur Kontrolle über Vater und Kind haben – verrückt, da wir ja wissen, dass dieses Besitz- und Kontrolldenken häufig bei Männern und höchst selten bei Frauen zu finden ist.
Doch das Schlagwort „Bindungsintoleranz“, gegen eine Mutter im Familiengericht vorgebracht, wirkt: Nicht selten wird damit sogar dann erfolgreich argumentiert, wenn der Vater versucht, der Mutter das Kind zu nehmen oder jeden Kontakt zwischen Mutter und Kind zu unterbinden – es also tatsächlich um Bindungsintoleranz geht, aber auf Seiten des Vaters.
Den Zuschauenden von außen muss sich folgende Irritation förmlich aufdrängen: Mütter erledigen auch heute noch ungebrochen den Großteil der Fürsorgearbeit. Sie versorgen, fördern und hüten die Kinder, sie erledigen den Haushalt, sie managen die Vereinbarung von Terminen und To-dos der ganzen Familie. Die Verantwortung für die Carearbeit liegt größtenteils bei Frauen. Während der Beziehung ist den Vätern die Aufgabenteilung nur allzu recht. Die Mutter ist meist die engste Bezugsperson der Kinder. Dazu hört man von Vätern keinerlei Klagen.
Kaum kommt es allerdings zur Trennung zwischen Mutter und Vater, haben die Väter plötzlich allergrößte Zweifel an der Eignung der Mutter.
Deutsche Familiengerichte veranlassen daher jedes Jahr Hunderttausende von Gutachten, um die Tauglichkeit der Mütter zu überprüfen. Innerhalb eines Jahres kommt es zu 270 000 Gutachten an deutschen Familiengerichten. Zum Vergleich: In Zivil-, Arbeits-, Finanz- und Verwaltungsgerichten wurden insgesamt (!) lediglich 30 000 Gutachten angeordnet.
Und Untersuchungen zeigen: Bis zu 86 Prozent der familienrechtlichen Gutachten sind fehlerhaft. Oft führen sie nur die Täter-Opfer-Umkehr fort, die im Gerichtssaal längst stattgefunden hat: Der gewalttätige Vater wirkt sehr nett, die Mutter macht alles kompliziert, weil sie das Kind nicht gegen seinen Willen zum Vater zwingen will und immer noch darüber spricht, wie der Vater sie und das Kind mit der Pistole durchs Haus jagte oder erst neulich mit dem Auto von der Straße abdrängte. Eine Mutter, die sich und ihr Kind schützen will – wirklich ein Skandal.
Was dem klagenden Vater nicht gefällt, ist aber, dass die Mutter es gewagt hat, sich von ihm zu trennen. Sie wird zur Persona non grata. Mit der Erziehung der Kinder hat das nichts zu tun. So langsam dämmert einem, weshalb sich die Mütter von diesen Vätern getrennt haben. Dass nicht spätestens hier Tausenden von Richterinnen und Richtern, Verfahrensbeiständen, Gutachtern und Jugendämtern die Haare zu Berge stehen, lässt ernsthafte Zweifel an unserem familiengerichtlichen Justizsystem und der deutschen Jugendhilfe aufkommen.
Rechtlich gesehen ist eine Scheidung für Frauen also erlaubt. Faktisch riskieren sie, dass man sie als Mutter ihres Amtes enthebt. Nicht immer geht es darum, die Kinder aus dem Haushalt der Mutter zu entfernen. Doch es geht immer um Kontrolle über die Mutter.
Und mit der Drohung, man könne ihr jederzeit die Kinder ganz wegnehmen, werden Mütter oft genug gefügig gemacht. Und diese Drohung steht nicht nur als theoretische Option im Raum. Immer wieder wird sie von Richterinnen und Richtern oder anderen Verfahrensbeteiligten ausgesprochen. Gerne zum Beispiel, um die Mutter zu einem Wechselmodell zu zwingen, bei dem die Kinder rund 50 Prozent der Zeit beim Vater leben und die Mütter daher meist keinen Unterhalt mehr erhalten.
Dahinter steckt, dass Jugendämter, Verfahrensbeistände und Richter mehr und mehr durch sogenannte Väter-Lobbys geschult und entsprechend eingenordet wurden. Schon vor Jahrzehnten haben Väterrechtler eine geschickte Strategie entwickelt, um Mütter zu entsor-gen. Orientiert an den Fantasien und Theorien von Richard A. Gardner – dem Unterstützer aller Pädokriminellen – entstand in den 1980er Jahren eine Art standardisiertes Vorgehen für Väter zur gezielten Beeinflussung familienrechtlicher Verfahren. Das Ziel: Vätern auch bei Gewalt und Missbrauch an den Kindern weiterhin umfangreichen Zugang zu ihren Opfern zu ermöglichen. Hierfür wird in der Argumentation Gewalt und sexueller Missbrauch verherrlicht und Mütter, die ihr Kind vor diesen „Erlebnissen“ schützen wollen, pathologisiert.
Dank der Beeinflussung durch radikale Väterverbände ist den Behörden eine gute Mutter-Kind-Bindung inzwischen höchst suspekt.
Politik und Justiz sind nun gefragt, für die Versäumnisse und Fehler der Vergangenheit die Verantwortung zu übernehmen: Allein der Umstand, dass Aus- und Fortbildungen der Familienjustiz durch Vereine durchgeführt werden, die offen in der Tradition des Pädokriminellen-Unterstützers Gardner stehen, muss zur Überprüfung sämtlicher Ausbildungsinstitute und zur umfangreichen Aufarbeitung führen.
Die Istanbul Konvention, ein Übereinkommen des Europarats zur Verhinderung von geschlechtsspezifischer Gewalt, wurde 2017 von Deutschland ratifiziert. Die Umsetzung der Konvention ist bis heute nicht geschehen und längst überfällig.
Gewalt muss endlich als Kindeswohlgefährdung anerkannt werden. Müttern, die ihre Kinder vor Gewalt und Missbrauch schützen wollen, darf daraus kein Nachteil entstehen – sie müssen dabei bestmöglich unterstützt werden. Bei häuslicher Gewalt muss automatisch ein gemeinsames Sorgerecht und Umgangsrecht für den Täter ausgeschlossen werden.
Strukturelle Veränderungen sind notwendig, denn es handelt sich hier nicht um ein paar bedauernswerte „Ausreißer“: Die Gewalt im System hat System.“